Gebäudereiniger in Niedersachsen

 

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Glasreinigung Wagner


Gebäudereiniger Niedersachsen: Glasreinigung Wagner

Glasreinigung Wagner
49163 Hunteburg, An der Lammert 6

Tel.: (05475) 959 99 44
Fax.: (05475) 95 90 29
Mobil: (0171) 717 42 92


Dieser Betrieb wurde von handwerker2024 bewertet
4 von 6 Sterne

Unser Aktionsradius
Osnabrück und Umgebung

Unsere Leistungen
Glas-und Rahmenreinigung (Gewerbe und Private) Wintergärten, Dachreinigung, Dachrinnenreinigung, Fassadenreinigung, Teppichreinigung, Reinigung sämtlicher Werbeflächen, Hochdruckreinigung

Unsere Spezialleistungen
Hochdrucktechnik
Grundreinigung
Glasreinigung

Glasreinigung Wagner

Über uns

Wir sind ein kleines Unternehmen, das sich auf dem Sektor verschiedenster Reinigungsarbeiten spezialisiert hat. Seit ca. 7 Jahren sind wir als Dienstleister in den Bereichen Dachreinigung und Dachbeschichtung, Glas- und Sonderreinigungen, Fassadenreinigung, Hochdruckreinigungsarbeiten sowie Werbeflächenreinigung tätig.

Wir stellen uns täglich neuen Herausforderungen und wachsen mit jeder erledigten Aufgabe. Gute Qualität, Kundenzufriedenheit und ein leistungsgerechtes Preis - Leistungsverhältnis sind unser primäres Ziel.

Wir würden uns freuen, auch Sie von unserer Qualität uberzeugen zu dürfen!

Inhaber
Frank Wagner
Gebäudereinigergeselle / Fachwirt für Reinigungs- und Hygienetechnik
Langjährige Berufserfahrung in allen Bereichen der Gebäude- und Sonderreinigung
Aktuell
Bis zu 600 Euro vom Staat! Alle privaten Haushalte können Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen. Anerkannt werden Ausbesserungsarbeiten im kleineren Stil sowie diverse Schönheitsreparaturen. Diese werden unter haushaltsnahe Dienstleistungen gezählt und sind seit Januar 2003 im Einkommensteuergesetz (§ 35a) geregelt.

Was ist zu beachten? Die Leistung von Diensten muss im Vordergrund stehen und nicht die Warenlieferung. Gemeint sind regelmäßig anfallende Arbeiten die im Normalfall durch Haushaltsmitglieder erledigt werden können. (z.B. Reinigungsarbeiten). Der Fiskus zahlt max. 600 € ( 20 % von 3.000 €) pro Jahr für Handwerkerrechnungen. Voraussetzung ist eine ordentliche Handwerkerrechnung sowie ein bargeldloser Zahlungsverkehr. (Überweisung muss auf dem Kontoauszug erscheinen).

Wir reinigen professionell. Nehmen sie hierzu mit uns Kontakt auf!





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